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LSG Bayern, 28.05.2002 - L 6 RJ 307/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, hilfsweise auf eine Rente wegen Erwerbsminderung; Beurteilung des beruflichen Leistungsvermögens; Schlüssiges und überzeugendes Gutachten eines Internisten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 13.04.1999 - S 31 RJ 272/97
- LSG Bayern, 28.05.2002 - L 6 RJ 307/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2002 - L 6 RJ 307/99
Ob dem Kläger ein entsprechender Arbeitsplatz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich vermittelt werden könnte, ist rechtlich unerheblich, da bei vollschichtig einsatzfähigen Versicherten der Arbeitsmarkt als offen anzusehen ist und das Risiko der Arbeitsvermittlung von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragen ist; dementsprechend bestimmt § 43 Abs. 2 Satz 4 SGB VI, daß nicht berufsunfähig ist, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann, und daß hierbei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen ist (vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend den Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19.12.1996 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8). - BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90
Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2002 - L 6 RJ 307/99
Beschränkungen des Anmarschweges zur Arbeitsstätte liegen nicht vor, da der Kläger die durchschnittlich erforderlichen Fußwege zurücklegen kann (vgl. hierzu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10). - BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93
Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema
Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2002 - L 6 RJ 307/99
Unter Anwendung dieser Grundsätze ist der Kläger der Gruppe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters, und zwar höchstens des unteren Bereichs (Ausbildungs- oder Anlernzeit von 3 Monaten bis zu einem Jahr, vgl. BSG-Urteil vom 29.03.1994 - 13 RJ 35/93 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45), zuzuordnen. - BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89
Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers
Auszug aus LSG Bayern, 28.05.2002 - L 6 RJ 307/99
Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).